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Kindesschutz

Die Lebensberatungsstelle bietet eine Gefährdungseinschätzung mit einer Insoweit erfahrenen Fachkraft im Rahmen des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung (§8a SGB VIII) an.

Für wen?

Kindertagesstätten, Schulen und andere Bereiche, in denen Menschen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben, in den Verbandsgemeinden Saarburg-Kell und Konz

Wer?

MitarbeiterInnen der Lebensberatung Saarburg

Formulare zum Download

Flyer Insoweit erfahrene Fachkraft
Bogen 1: Kontaktaufnahme
Bogen 2: Vorbereitungsbogen
Bogen 3:  Protokoll der Einschätzung

Handlungsleitfaden Kinderschutz in der Schule

Bei Inanspruchnahme dieser Leistung entstehen keine Kosten.

Sonstiges

Wir beraten jeden, unabhängig von Religion, Weltanschauung und Nationalität.

Die Beratung in der Lebensberatung Saarburg ist für Ratsuchende freiwillig, vertraulich und kostenfrei.
Um dieses Angebot jedoch auch in Zukunft vorhalten zu können, benötigen die Beratungsstellen eine gesicherte Finanzierung, die durch Ihr Mithilfe in Form einer Spende zum Ausdruck kommen kann.

Zu unserem Einzugsbereich gehören die Verbandsgemeinden Saarburg-Kell und Konz. Weiterführende Informationen zur Lebensberatung im Bistum Trier finden Sie hier.

Unsere Grundsätze fachlichen Handelns

Wir unterliegen der Schweigepflicht.
Wir erklären unsere Vorgehensweisen.
Wir respektieren Ihre Selbständigkeit und unterstützen Ihre Eigenverantwortung.
Wir beziehen aktiv Stellung gegen diskriminierendes Verhalten.
Wir respektieren Ihre Grenzen.
Wir wahren die fachlich gebotene Distanz.